Liefer- und Geschäftsbedingungen der LaserIDENT GmbH


§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen derLaserIDENT GmbH (nachfolgend LaserIDENT genannt) mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichenRechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Vertragspartner genannt), soweit nicht im Einzelfalleeinzelvertraglich von diesen Bedingungen abweichende Regeln vereinbart werden. Abweichende Regelungen bedürfender Textform und haben nur dann Geltung, wenn sie von LaserIDENT ausdrücklich in Textform genehmigt werden.Soweit der Vertragspartner eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten diese als abbedungen.Sollten sich einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Bedingungen als rechtsunwirksam erweisen, gelten dennochnicht etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlicheRegelung.

Kapitel I: Lieferungen und Leistungen von LaserIDENT an den Vertragspartner

§ 2 Angebot und Annahme

Der Vertragspartner ist für drei Wochen an sein Angebot an LaserIDENT gebunden. Maßgeblich für den Beginn derFrist ist der Eingang des Angebots bei LaserIDENT. Soweit das Angebot von LaserIDENT ausgeht, ist LaserIDENTebenfalls für drei Wochen daran gebunden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei das im Angebot von LaserIDENTangegebene Datum.Alle Angebote und Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsfristen

1. Fixe Leistungstermine

Leistungen von LaserIDENT, die an einem bestimmten Datum erbracht werden sollen, bedürfen der Bestätigung durchLaserIDENT in Textform.

2. Sonstige Leistungsfristen

Soll die Leistung durch LaserIDENT innerhalb eines Zeitraums erbracht werden, der nach Tagen, Wochen oderMonaten zu bemessen ist, bedarf die Leistungsfrist ebenfalls der Bestätigung durch LaserIDENT in Textform.Maßgeblich für den Beginn dieser Fristen ist die Absendung des Auftrags oder der Auftragsbestätigung durchLaserIDENT in Textform. Soweit diese Erklärung durch LaserIDENT in Textform später als drei Werktage nach demangegebenen Absendedatum beim Vertragspartner eingeht, gilt das Zugangsdatum beim Vertragspartner als maßgeblichfür den Fristbeginn; der Vertragspartner hat in diesem Falle LaserIDENT unverzüglich in Textform hiervon zuunterrichten. Im Zweifelsfalle hat der Vertragspartner zu beweisen, daß der Zugang bei ihm später als drei Werktagenach Absendung durch LaserIDENT erfolgte.

3. Einhaltung der Leistungszeit

A. Warenlieferungen:

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn LaserIDENT bis zu ihrem Ablauf dem Vertragspartner Versandbereitschaftangezeigt hat oder zu diesem Zeitpunkt der Liefergegenstand das Lager von LaserIDENT verlassen hat. SoweitLaserIDENT die Lieferung an den Vertragspartner direkt vom Lager des Herstellers oder Zwischenhändlers ausveranlaßt, giltEntsprechend das Verlassen der Ware aus diesem Lager.

B. Sonstige Leistungen:

Besteht die Leistung von LaserIDENT in einer Dienst- oder Werkleistung, beispielhaft einer Installation beim Vertragspartner, einer Wartungsmaßnahme oder einer Softwareprogrammierung, gilt die Leistungszeit als eingehalten, wenn die Mitarbeiter von LaserIDENT innerhalb der vereinbarten Frist am vereinbarten Leistungsort erscheinen und ihre Tätigkeit bzw. das Aufspielen einer Software im EDV-System des Kunden anbieten. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb der vereinbarten Leistungszeit oder zum vereinbarten Fixtermin den Mitarbeitern von LaserIDENT der Zugang zum betreffenden Objekt ermöglicht wird. Soweit es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen notwendig ist, ein zu bearbeitendes Objekt in die Geschäftsräume von LaserIDENT oder aneinen anderen geeigneten Ort (z.B. Werk des Herstellers) zu verbringen, giltdie Leistungszeit als eingehalten, wenn LaserIDENT die Mitnahme des betreffenden Objektes dem Vertragspartneranbietet und nach tatsächlichem Erhalt die Rückgabe des bearbeiteten Objekts dem Vertragspartner angeboten wird.

C. Nachfristen

Kann LaserIDENT die vereinbarte Zeit für Lieferungen oder sonstige Leistungen wegen technischer Gründe oder Lieferprobleme seitens des Herstellers oder Zwischenhändlers nicht einhalten, kommt LaserIDENT ungeachtet des Fristenablaufs nur in Verzug, wenn der Vertragspartner nach Ablauf der vereinbarten Zeit LaserIDENT in Textformeine angemessene Nachfrist setzt. Für Lieferungen darf die Nachfrist zwei Wochen nicht unterschreiten, für sonstige Leistungen nicht 3 Werktage. Ausnahmen gelten nur aus wichtigem Grund, den der Vertragspartner nachweisen muß. Maßgeblich für den Beginn einer Nachfrist ist der Zugang der in Textform gehaltenen Erklärung in den Geschäftsräumen von LaserIDENT. Erst nach Ablauf einer solchen Nachfrist gerät LaserIDENT in Verzug. Soweit LaserIDENT bei der Nichteinhaltungder vereinbarten Leistungszeiten vorsätzliches Handeln trifft, gelten vorgenannte Beschränkungen nicht.

D. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Soweit für die Leistung von LaserIDENT eine Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich ist, beispielhaft die Übergabe von Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben an LaserIDENT, beginnen die vereinbarten Fristen und Leistungszeiten erst mit Zugang solcher Unterlagen in den Geschäftsräumen von LaserIDENT.

§ 4 Leistungsfrist im Falle einer vereinbarten Anzahlung

LaserIDENT ist zur Leistung so lange nicht verpflichtet, wie eine mit dem Vertragspartner gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung durch diesen nicht an LaserIDENT geleistet worden ist. Ist die vereinbarte Leistungszeit abgelaufen, ohne daß die Anzahlung des Vertragspartners bei LaserIDENT einging, beginnen die vereinbarten Fristen für LaserIDENTerst ab Zahlungseingang. Das Recht für LaserIDENT, dem Vertragspartner eine Nachfrist für rückständige Anzahlungen zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Teillieferungen

Soweit für von LaserIDENT zu liefernde Ware kein Fixdatum vereinbart ist, ist LaserIDENT berechtigt die Lieferungauch in Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen auszuführen. Soweit durch Teillieferungen Mehrkostenbeim Transport entstehen, die die Kosten einer Einmalanlieferung der gesamten Ware übersteigen, hat LaserIDENT allerdings die insoweit entstehenden Mehrkosten zu übernehmen, soweit die Teillieferungen mit dem Vertragspartnernicht ausdrücklich vereinbart waren.

§ 6 Rücktrittsvorbehalt

Kann LaserIDENT die vereinbarte Leistung nicht oder nicht innerhalb der vom Vertragspartner gesetzten ordnungsgemäßen Nachfrist erfüllen, weil LaserIDENT in Folge von Streikmaßnahmen im eigenen Betrieb, im Betrieb des Herstellers oder eines Zulieferers daran gehindert ist, oder weil bei dem Hersteller eines zu lieferndes Gegenstand sein sonstiger Lieferengpaß herrscht, kann LaserIDENT durch Erklärung in Textform an den Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Nachfrist bereits abgelaufen ist. LaserIDENT verpflichtet sich allerdings, den Vertragspartner im Falle der Kenntnis solche drohenden Leistungshemmnisse unverzüglich anzuzeigen. Tritt LaserIDENT vom Vertrag aus diesen Gründen zurück, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Nacherfüllung oderSchadenersatz zu, es sei denn, LaserIDENT hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. In gleicher Weise ist auch der Vertragspartner dann berechtigt, sich durch Rücktritt vom Vertrag zu lösen.

§ 7 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Lieferung oder sonstigen Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von LaserIDENT bzw. dem vom Vertragspartner angenommenen Auftrag. Abweichungen bedürfen der Bestätigung durch LaserIDENT in Textform.Konstruktions- oder Formänderungen, die auf der Verbesserung der Technik bzw. auf gesetzlichen Vorschriftenberuhen, bleiben innerhalb der vereinbarten Leistungszeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand oder die sonstige zuerbringende Leistung dadurch nicht erheblich gegenüber dem vertraglich vereinbarten Umfange geändert wird, und die Änderungen dem Besteller objektiv zumutbar sind.

§ 8 Verpackung und Versand

Verpackungen und Transportkosten werden von LaserIDENT gesondert berechnet, unter Beachtung der Regeln in § 6 des Vertrages. Verpackungen gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Vertragspartner über. Soweit mit dem Vertragspartner nichts anderes in Textform vereinbart wurde, darf LaserIDENT für seine Lieferungen dasTransportmittel und das Transportunternehmen nach eigenem Ermessen bestimmen.

§ 9 Leistungsort

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe von Ware durch LaserIDENT in deren Geschäftsräumen. Für sonstige Leistungen von LaserIDENT, insbesondere Dienstleistungen beim Vertragspartner, gilt der in Auftrag bzw. Auftragsbestätigung vereinbarte Leistungsort. Soweit LaserIDENT zu bearbeitende Gegenstände von dort an einen anderen Ort verbringt, sind die Gegenstände von LaserIDENT nach Abschluß der Arbeiten auf eigene Kostenzum früheren Standort beim Vertragspartner zurückzubringen.

§ 10 Preisgefahr

Liegt der vereinbarte Liefertermin für eine Ware länger als 4 Monate nach Vertragsschluß, behält sich LaserIDENT vor, den vereinbarten Nettopreis entsprechend der bis zur Lieferung eingetretenen Preiserhöhungen des Herstellers oderZwischenhändlers, von dem LaserIDENT die Ware bezieht, zu erhöhen. Die sich daraus ergebende Veränderung des Umsatzsteueranteils darf LaserIDENT ebenfalls dem Vertragspartner belasten. Dem Vertragspartner steht allerdings das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Erhöhung des Nettopreisesden bei Vertragsschluß vereinbarten Preis um mehr als 5% übersteigen. Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner hieraus nicht zu. Soweit zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung von LaserIDENT sich die gesetzliche Umsatzsteuerverändert hat, ist LaserIDENT berechtigt und verpflichtet, die umsatzsteuerlichen Änderungen an den Vertragspartnerweiterzugeben.

§ 11 Abnahme und Gefahrübergang

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Hiervon unbenommen bleibt sein Recht, denangelieferten Gegenstand zu prüfen. Die Gefahr zufälliger Verschlechterung oder des Untergangs des Liefergegenstands geht auf den Vertragspartner mit Übergabe in den Geschäftsräumen von LaserIDENT über. Soweit ein anderer Leistungsort vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Auslieferung des Liefergegenstands durch LaserIDENT an das Transportunternehmen auf den Vertragspartner über. Soweit beim Transport eine Verschlechterung oder der Untergang des Liefergegenstands eintretensollte, tritt LaserIDENT eigene Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Preises an den Vertragspartner ab. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme, oder kommt er seiner Pflicht zur Abnahme des Liefergegenstands trotzeiner von LaserIDENT gesetzten Nachfrist von 7 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Leistungszeit nicht nach, ist LaserIDENT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz vom Vertragspartner zu verlangen. Verweigert der Vertragspartner die Annahme eines an dem vereinbarten Leistungsort angelieferten Gegenstands, trägt er das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs beim Rücktransport der Ware an LaserIDENT. In gleicher Weise trägt der Vertragspartner das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs einer angelieferten Ware, soweit er diese zum Zwecke der Mängelprüfung und –beseitigung an LaserIDENT zurückschickt. Die dem Vertragspartner entstehenden üblichen Transportkosten für die Rücksendung einer Ware wegen berechtigterMängelrügen wird allerdings von LaserIDENT erstattet, soweit der vom Vertragspartner zurückgeschickte mangelbehaftete Liefergegenstand die Geschäftsräume von LaserIDENT erreicht. Sämtliche an den Vertragspartner zu liefernden Waren gelten als abgenommen, soweit der Vertragspartner nicht rechtzeitig eine Mängelanzeige an LaserIDENT übermittelt hat. Für sonstige Dienstleistungen oder Werkleistungen von LaserIDENT gilt: Die Leistung von LaserIDENT gilt als abgenommen mit Abschluß der Arbeiten bzw. – im Falle einer Mitnahme von Gegenständen beim Vertragspartner zum Zwecke der Reparatur durch LaserIDENT – mit Rückgabe derselben an den Vertragspartner, falls dieser nicht rechtzeitig einer Abnahme unter Angabe von Gründen in Textform widerspricht.

§ 12 Gewährleistung und Verjährung

1. Eigenschaften und Mängel der Leistung
Zugesicherte Eigenschaften einer von LaserIDENT zu liefernden Ware oder sonstigen zu erbringenden Leistung ergeben sich ausschließlich aus den in Textform gehaltenen Vereinbarungen zwischen LaserIDENT und dem Vertragspartner. LaserIDENT haftet nicht für etwaige Werbeaussagen des Vorlieferanten oder Herstellers, soweit diesein die Vereinbarung zwischen LaserIDENT und dem Vertragspartner nicht in Textform einbezogen wurden.Im übrigen haftet LaserIDENT nur für mittlere Art und Güte der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, soweitnicht in Textform etwas anderes mit dem Vertragspartner vereinbart wurde.Mängelrügen hinsichtlich gelieferter Gegenstände hat der Vertragspartner unverzüglich in Textform gegenüberLaserIDENT zu erteilen. Soweit nicht besondere Schwierigkeiten dem entgegenstehen, muß die Mängelrüge spätestensam folgenden Werktag nach Anlieferung bei LaserIDENT vorliegen.Soweit der Vertragspartner die insoweit geltenden Fristen für Mängelanzeigen nicht einhält, erlischt dadurch nicht seinetwaiger Gewährleistungsanspruch. Nach Ablauf der Frist für Mängelanzeigen obliegt dem rügenden Vertragspartnerallerdings die Pflicht nachzuweisen, daß der Mangel bereits bei Anlieferung an ihn vorhanden war.Soweit der Fehler der Ware sich als Beschädigung oder sonstige Zerstörung darstellt, hat der der Vertragspartner nachAblauf der für ihn geltenden Frist für Mängelanzeigen nachzuweisen, daß die Beschädigung nicht erst in seinemEinflußbereich entstanden ist.

2. Abhilfe
LaserIDENT steht das Recht zu, bei bestehenden Mängeln wenigsten zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.LaserIDENT steht dabei das Wahlrecht zu, ob die Abhilfe durch Nachlieferung einer vergleichbaren Sache oder durchNachbesserung erfolgt.

3. Rechte des Vertragspartners
Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht an der geschuldeten Gegenleistung wegen behaupteter Mängelnicht zu, es sei denn LaserIDENT hat den Mangel anerkannt.. In diesem Falle steht dem Vertragspartner einZurückbehaltungsrecht nur in der Höhe zu, die dem Wert der üblichen Kosten für eine Nachbesserung entspricht.Handelt es sich allerdings um einen auch für LaserIDENT offenkundigen Mangel, kann das Zurückbehaltungsrecht desVertragspartners auch ausgeübt werden, ohne daß LaserIDENT den Mangel anerkannt hat.Eine fehlgeschlagene Abhilfe durch LaserIDENT ist in jedem Falle erst nach dem erfolglosen zweiten Versuchgegeben. In diesem Falle steht dem Vertragspartner nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Preisminderungzu. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mängeln der Leistung steht dem Vertragspartner nicht zu, es sei dennLaserIDENT trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Beweislast hierfür trägt der Vertragspartner.Ist ein vorhandener Mangel nur geringfügig, hat der Vertragspartner kein Recht zum Rücktritt, sondern nur Anspruchauf Minderung des Preises.Hat der Vertragspartner eine vereinbarte Anzahlung oder Schlußzahlung zum Zeitpunkt seiner Mängelrüge noch nichtgeleistet, steht LaserIDENT bis zur vollständigen Zahlung durch den Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrechthinsichtlich etwaiger dem Vertragspartner geschuldeter Nachbesserung zu.

4. Verjährung
Für Lieferungen und Leistungen von LaserIDENT – soweit es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk im Sinne des §634 a Abs. 2 BGB handelt – wird eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten vereinbart. Die Gewährleistungsfristbeginnt mit der Übergabe der Ware an den Vertragspartner, im Falle eines Annahmeverzuges des Vertragspartnergemäß § 11 Ziff. 1 Abs. 3 ab dem Zugang der Bereitstellungsanzeige beim Vertragspartner. Für sonstige Leistungenvon LaserIDENT beginnt die Verjährungsfrist mit dem Abschluß der Arbeiten.Bei Lieferungen gebrauchter Waren gilt abweichend von vorstehender Regelung eine Gewährleistungsfrist von 6Monaten als vereinbart.Fällt innerhalb der Gewährleistungszeit ein Mangel an, verlängert sich die Gewährleistungsdauer um diejenige Anzahlvon Tagen, die für die Prüfung und ggf. Beseitigung eines Mangels durch LaserIDENT anfallen. Die Zeit für dieerforderlichen Hin- und Rücktransporte wird darin eingerechnet. Nach Ablauf eines jeden einzelnen Prüf- oderMängelbeseitigungszeitraums läuft die zu diesem Zeitpunkt noch verbliebene Gewährleistungszeit weiter.Tritt ein Mangel innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Gewährleistungszeit auf, und hat derVertragspartner diesen spätestens bis zum letzten Tage der Gewährleistungszeit in Textform bei LaserIDENTangezeigt, verpflichtet sich LaserIDENT auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit, den Mangel zu prüfen und ggf. zubeseitigen. In diesem Fall wird die Gewährleistungszeit zugunsten des Vertragspartner auf die Dauer von 7Kalendertagen nach Ende der Prüfzeit und ggf. Rückgabe der Ware an den Vertragspartner verlängert. Eine erneuteVerlängerung der Gewährleistungszeit bedarf der Bestätigung durch LaserIDENT in Textform.Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, daß LaserIDENT für bestimmte Produkte eine verlängerteGewährleistungszeit von 24 Monaten anbietet. Dies bedarf jedoch der gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 13 Haftung

LaserIDENT haftet dem Vertragspartner nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der eigenenLeistungspflichten für Schäden, die am Eigentum des Vertragspartners durch LaserIDENT oder deren Mitarbeiter oderderen Beauftragte verursacht werden. LaserIDENT haftet nicht für Folgeschäden, die durch die Ware oder dieIngebrauchnahme der Ware eines anderen Herstellers beim Vertragspartner auftreten, soweit dieser nicht ausdrücklichvon LaserIDENT als Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Vertragspartner eingesetzt wurde. LaserIDENT haftet nicht fürSchäden, die ein Transportunternehmen bei der Durchführung einer Warenlieferung im Bereich des Vertragspartnersverursacht; LaserIDENT verpflichtet sich jedoch zur ordnungsgemäßen Auswahl des Transportunternehmens.Die Haftung von LaserIDENT beschränkt sich in allen Fällen auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und istauf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit LaserIDENT oder deren Mitarbeiter oderBeauftragte nicht Vorsatz trifft.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für sämtliche Schadenersatzansprüche aus Delikt.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von LaserIDENT bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegenüber demVertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners,insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LaserIDENT auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe desgelieferten Gegenstands zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist in diesem Fall zurHerausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen von LaserIDENT liegt keine Rücktrittserklärung vom Vertrag, es seidenn, daß LaserIDENT dies ausdrücklich in Textform erklärt hat.Der Vertragspartner ist berechtigt, die von LaserIDENT gelieferten Waren auch schon vor Eigentumsübergang an ihnim ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch insoweit bereits jetzt alle ihm gegenüber dem Käuferzustehenden Zahlungsforderungen bis zur Höhe des vom Vertragspartner an LaserIDENT geschuldeten Kaufpreiseseinschließlich Umsatzsteuer ab. Die Abtretung erlischt mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an LaserIDENT.

§ 15 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis für gelieferte Waren und die Entgelte für sonstige Leistungen von LaserIDENT sind mit Übergabe derWare bzw. Fertigstellung der sonstigen Leistungen und Rechnungsstellungen an den Vertragspartner fällig. Hiervonunberührt bleibt die vorzeitige Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners im Falle einer Anzahlungsvereinbarung.Zahlungen sind grundsätzlich in bar zu leisten. Soweit LaserIDENT Schecks oder Wechsel entgegennimmt, erfolgt diesnur erfüllungshalber. Erfüllung tritt erst mit endgültiger Gutschrift des verkörperten Werts auf dem Bankkonto vonLaserIDENT ein. Bei der Hereinnahme von Wechseln gilt, daß der Vertragspartner LaserIDENT die bankmäßigenDiskont- und Einziehungsspesen zu erstatten hat.Zum Skontoabzug ist der Vertragspartner nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch LaserIDENT in Textformberechtigt.Der Vertragspartner gerät mit Ablauf von 30 Tagen nach Erfüllung durch LaserIDENT und Übergabe der Rechnung inVerzug, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf. Hiervon unberührt bleibt das Recht von LaserIDENT,innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit den Vertragspartner zu mahnen und damit Verzug zu begründen.Ab Verzugseintritt schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz derDeutschen Bundesbank.

§ 16 Übertragung von Rechten und Pflichten

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit LaserIDENT geschlossenen Vertragbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von LaserIDENT in Textform.

Kapitel II: Lieferungen und Leistungen des Vertragspartner an LaserIDENT

Vorstehende Regelungen gelten auch für geschuldete Lieferungen und Leistungen des Vertragspartners an LaserIDENT– mit Ausnahme der Zahlungspflichten des Vertragspartner –, soweit nachfolgend nicht anderes geregelt ist.Abweichend gilt insoweit für Lieferungen und Leistungen an LaserIDENT:

§ 17 Leistungsfristen und Folgen der Säumnis

Der Vertragspartner ist an die von ihm zugesagten Lieferungs- und Leistungsfristen auch dann gebunden, wenn selbigekürzer sind als die nach § 3 vereinbarten Fristen, auch ohne daß es der Bestätigung durch LaserIDENT in Textformbedürfte.Nach Ablauf einer zugesagten oder beidseitig vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsfrist kommt der Vertragspartnerin Verzug, ohne daß es einer Mahnung oder Nachfristsetzung durch LaserIDENT bedarf. LaserIDENT kann dann vonden gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, z.B. Rücktritt und/oder Schadensersatz verlangen.Ein Rücktrittsvorbehalt mangels rechtzeitig möglicher Lieferung oder Leistung durch den Vertragspartner steht diesemnicht zu.

§ 18 Teillieferungen, Transport und Verpackung

Der Vertragspartner ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn LaserIDENT hierfür in Textform Zustimmung erteilthat. Die Kosten für Transport und Verpackung an LaserIDENT zu liefernder Waren trägt der Vertragspartner. AufAnforderung von LaserIDENT ist der Vertragspartner verpflichtet, Verpackungsmaterial auf eigene Kostenzurückzunehmen.

§ 19 Abnahme, Gefahrübergang

Die Abnahme einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung des Vertragspartners an LaserIDENT bedarf derausdrücklichen Bestätigung durch LaserIDENT in Textform. Mit der Annahme einer Lieferung ist einestillschweigende Abnahme nicht verbunden.Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs an LaserIDENT zu liefernder Waren geht erst mit Übergabe derWare an LaserIDENT über. LaserIDENT trägt nicht das Transportrisiko.

§ 20 Gewährleistung und Haftung

LaserIDENT ist berechtigt, Mängel an gelieferten Waren innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab Anlieferung zurügen, ohne daß es zu einer Beweislastumkehr zum Zustand der Ware bei Annahme kommt. Entsprechendes gilt fürsonstige Leistungen an LaserIDENT ab Datum deren Erbringung.Soweit mangelhafte Ware an den Vertragspartner zurückzuschicken ist, trägt LaserIDENT weder die Gefahr desRücktransports noch hierfür anfallende Kosten. Diese hat der Vertragspartner auf Verlangen an LaserIDENT zuerstatten.Ausschließlich LaserIDENT steht das Wahlrecht zu, ob Abhilfe durch Nachlieferung oder Nachbesserung dermangelhaften Lieferung erfolgen soll.Schlägt die Abhilfe fehl, stehen LaserIDENT die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zu.Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche von LaserIDENT gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verlängerungder Verjährungsfrist nach § 12 Ziff. 4 Abs. 3 gilt entsprechend.Der Vertragspartner haftet LaserIDENT für Schäden, die am Eigentum oder an sonstigen Rechtsgütern vonLaserIDENT oder deren Mitarbeiter durch den Vertragspartner oder dessen Mitarbeiter oder Beauftragte entstehen,auch bei leichter Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend haftet der Vertragspartner auch fürSchäden, die der vom Vertragspartner eingesetzte Transportunternehmer verursacht. Etwaige Haftungsbeschränkungenfür den Transportunternehmer kann der Vertragspartner LaserIDENT nicht entgegenhalten.

§ 21 Zahlungsbedingungen, Skonto

LaserIDENT ist zur Zahlung des vereinbarten Preises innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Leistung und derzugehörigen Rechnung berechtigt. Bei Zahlung innerhalb von 7 Werktagen ab diesem Datum ist LaserIDENT zumSkontoabzug in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages berechtigt.

§ 22 Preisänderungen

Änderungen des im Vertrag vereinbarten Preises bedürfen der Zustimmung durch LaserIDENT in Textform. Eineinseitiges Recht zur Preiserhöhung steht dem Vertragspartner nicht zu.Soweit zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung an LaserIDENT sich die gesetzliche Umsatzsteuerverändert hat, darf der Vertragspartner die Umsatzsteuererhöhung an LaserIDENT berechnen, soweit die Lieferung oderLeistung innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist erfolg ist.Kapitel III: Gemeinsame Schlußbestimmungen

§ 23 Änderungen und Ergänzungen

 

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des zugehörigen Vertrages bedürfen der Bestätigungdurch LaserIDENT in Textform. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Geschäftsbedingungen.

§ 24 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle wechselseitigen Forderungen und Verpflichtungen der Vertragspartner ist Bad Homburg v. d. Höhe.Gerichtsstand für alle wechselseitigen Forderungen ist das Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe; soweit dieZuständigkeit des Landgerichts begründet ist, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.